Mutterschutz bei Fehlgeburt ab der 13. SSW
Wir begrüßen die neue Regelung im Mutterschutzgesetz, bei dem die Frauen Anspruch auf einen gestaffelten Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche haben.
Die bisherige Schutzfrist von 14. Wochen bei Todgeburt des Kindes ab der 24. SSW oder bei einem Geburtsgewicht von über 500g bleibt bestehen.
Diese Schutzfrist soll helfen sich Zeit zu nehmen, um diesen Verlust besser bewältigen zu können.
Gerne begleiten wir Sie und ihren Partner in Ihrer Trauer.