Meldung

Gesetzliche Neuregelung ab 01.06.2025

Mutterschutz bei Fehlgeburt ab der 13. SSW

Wir begrüßen die neue Regelung im Mutterschutzgesetz, bei dem die Frauen Anspruch auf einen gestaffelten Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche haben.

  • ab der 13. SSW                -             bis zu 2. Wochen
  • ab der 17. SSW                -             bis zu 6. Wochen
  • ab der 20. SSW                -             bis zu 8. Wochen

Die bisherige Schutzfrist von 14. Wochen bei Todgeburt des Kindes ab der 24. SSW oder bei einem Geburtsgewicht von über 500g bleibt bestehen.

Diese Schutzfrist soll helfen sich Zeit zu nehmen, um diesen Verlust besser bewältigen zu können.

Gerne begleiten wir Sie und ihren Partner in Ihrer Trauer.