Am 7. Juli 2016 beschloss der Bundestag eine Verschärfung des § 177 StGB, nach der eine Tat auch dann als sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung bestraft wird, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers – zum Beispiel durch ein klares „Nein“ bekundet – hinweggesetzt hat.
Das bedeutet, dass bereits ein einfaches "Nein" des Opfers die Handlung des Täters oder der Täterin zu einer Straftat macht, die mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird.
"Ist Luisa hier?" ist ein Codewort, das Frauen in Bars, Clubs oder anderen Lokalen verwenden können, um Hilfe zu signalisieren, wenn sie sich belästigt oder bedrängt fühlen. Die Frage wird an das Personal gerichtet, das dann die betroffene Person an einen sicheren Ort bringt und weitere Unterstützung anbietet, wie z.B. das Rufen eines Taxis, das Benachrichtigen von Freunden oder das Hinzuziehen der Polizei.
Handzeichen als stiller Hilferuf:
Das Handzeichen erfolgt durch eine gehobene Hand, die Handinnenfläche zeigt dabei zum Gegenüber, der Daumen steht dabei ab. Anschließend wird der Daumen in die Handinnenfläche geklappt. Die restlichen Finger werden danach darübergelegt, als würde man den Daumen einschließen wollen.