Die Arbeit der Beratungsstellen kann nur mit den Spenden vieler Bürger aufrechterhalten werden, denn ein jährlicher Eigenanteil muss aufgebracht werden.
Wenn Sie unser Anliegen finanziell unterstützen möchten, können Sie schon zu Lebzeiten ein Teil des Vermögens verschenken, unsere Beratungsstelle begünstigen oder verfügen, dass ein Kontoguthaben im Todesfall übertragen wird. Der Staat würdigt ihr Engagement. Wir sind gemeinnützig anerkannt und die Zuwendungen und Schenkungen sind gänzlich von der Erbschaftssteuer- bzw. Schenkungssteuer befreit.
Egal, ob der Nachlass groß oder klein ist - er dient dem Schutz des Lebens.
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