Fördern, Stiften und Vererben

Die Arbeit  der Beratungsstellen kann nur mit den Spenden vieler Bürger aufrechterhalten werden, denn ein jährlicher Eigenanteil muss aufgebracht werden.

Wenn Sie unser Anliegen finanziell unterstützen möchten, können Sie schon zu Lebzeiten ein Teil des Vermögens verschenken, unsere Beratungsstelle begünstigen oder verfügen, dass ein Kontoguthaben im Todesfall übertragen wird. Der Staat würdigt  ihr Engagement. Wir sind gemeinnützig anerkannt und die Zuwendungen und Schenkungen sind gänzlich von der Erbschaftssteuer- bzw. Schenkungssteuer befreit.

Egal, ob der Nachlass groß oder klein ist - er dient dem  Schutz des Lebens.

 

Cookie Einstellungen

Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend erforderlich. Hier werden bspw. Ihre Cookie Einstellungen gespeichert.

Anbieter:

Donum Vitae

Datenschutz

Wir verwenden Google Statistik Cookies um zu verstehen, wie Sie mit unserer Webseite interagieren.

Anbieter:

Google

Datenschutz